Dienstag, 12. Dezember 2006

Deutsches Recht: Nazi-Parolen erlaubt - Antifaschisten verurteilt

WIR BITTEN DIESE INFORMATIONEN WEITER ZU VERBREITEN, UM SOMIT RECHT VIELE MENSCHEN DAVON ZU INFORMIEREN In der vergangen Zeit häufen sich die Meldungen, wo der Staat aus unserer Sicht aus Willkür auf Antifaschisten und Andersdenkender losgeht. August 2005: Große Razzia beim Nix Gut Mailorder. Zwei Transporter voll mit Artikel und Katalogen auf denen durchgestrichene Hakenkreuzen abgebildet werden wurden beschlagnahmt--) Verfahren läuft Oktober 2005: Ein Jugendlicher wird von Faschos angepöpelt und seine Anfnäher von der Jacke gerissen (Hackenkreuz im Verbotszeichen). Er erstattet Anzeige. Zwei Tage später hat das Opfer eine Anzeige wegen des des Aufnähers. --) Das Opfer wird zum Täter gemacht. November 2005: Ein Student wird verurteilt wegen des Tragens eines 20mm großen Buttons (Hackenkreuz im Verbotszeichen) Student geht in Revision, September 2006: "Nix Gut"-Betreiber Jürgen Kamm wird zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt (26.11. schriftliche Urteilsbegründung, s.u,) Wie kann es sein das in Deutschland der Spruch: “Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ straflos ist, durchgestrichene und zerschlagene Hakenkreuze, aber verboten sind? Es gibt immer mehr Anzeigen und Verurteilungen gegen Antifachisten die dies offen zur Schau stellen. Unter fadenscheidigen Argumenten urteilen Richter und stellen Deutschland somit in genau das Licht gegen das sie eigentlich verhindern wollen. Wir haben das Argument: "Stellen Sie sich vor, ein japanischer Tourist sieht in Tübingen diesen Anstecker und erzählt zu Hause, dass in Deutschland das Hakenkreuz immer noch verwendet wird." praktisch getestet und es war allen klar das die Symbolik klar gegen das Nazi-Regime gerichtet war. Jetzt stellen wir uns vor in was für einem Licht die Deutsche Gesellschaft steht, wenn sie die Gegner Nazionalistischen Gedankenguts verurteilt und im gleichen Atemzug SS-ähnliche Parolen erlaubt. Auf der Seite des Verfassungsschutzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen: „Die Verwendung von unter §§86, 86a StGB fallenden Kennzeichen ist dann NICHT strafbar, wenn der unbefangene Betrachter in der Art der Darstellung eine ABLEHNUNG der NS-Ideologie erkennen kann.“ Das sollte bei all diesen Zeichen gegeben sein. In aktuell uns betreffenden Fall geht die Staatsanwaltschaft sogar soweit, das sie bewußt Behinderten-Arbeitsplätze gefährdet indem sie unsere Artikel und Kataloge beschlagnahmt und uns damit die Existenzgrundlage nimmt. Wir lassen uns das Dagegen-sein nicht verbieten und möchten die öffentlichkeit darauf Aufmerksam machen, was in ihrem Namen geschieht. Wer mehr dazu Wissen oder uns unterstützen möchte, kann sich unter folgender Adresse informieren:
http://razzia.nix-gut.de http://www.dagegenbleiben.de
SCHAUT EUCH DAS AN! Am 26.10.2006 erhielten wir die schriftliche Urteilsbegründung Wir wurden dort darauf hingewiesen, dass das bekannte „Mach mit“ Männchen, das eigentlich das Hakenkreuz in den Mülleimer wirft, auch anders verstanden werden kann: Zitat: "Missverständlich könnte auch der ausgestreckte Arm des 'Umweltmännchens' auf den Darstellungen 41 bis 46 sein, der möglicherweise als 'Deutscher Gruß' gegenüber dem Hakenkreuz aufgefasst werden könnte." Sorry, aber so einen Schwachsinn haben wir noch nie gehört! Wird uns dann morgen vorgeworfen, diese Symbole waren der Aufruf zum Vierten Reich? Waren die Geschwister Scholl vielleicht die Ursache fürs Dritte Reich? Kreativität und Fantasie hat die Justiz in Baden Württemberg aber für uns ist es ein trauriges und teures Beispiel für politische Verfolgung von Antifaschisten durch die Justiz in BW. Die schriftliche Urteilsbegründung wird im Tagebuch der Razziaseite www.dagegen-bleiben.de ersichtlich. Wer sich die Mühe machen will, kann die Urteilbegründung mit dem Beschluss vom 24.4.2006 des LG Stgt. vergleichen, wo die gleichen Richter bei gleicher Sachlage eine ganz andere Ansicht hatten. Woher nur dieser Umschwung kam?
Nix Gut Versand Postfach 3 71395 Leutenbach Tel. 07195/5874-11
Wenn Recht zu Unrecht wird, dann wird Widerstand zur Pflicht
Das ganze Verfahren, Medienecho und Protestbuch immer aktuell unter http://dagegen-bleiben.de/
UNBEQUEME NACHRICHTEN Nr.5

Keine Kommentare: