Sonntag, 27. Dezember 2009

straflos 1, Recht auf Rausch

Was soll die Gesellschaft mit einem Menschen machen, der von seiner (Heroin-)Sucht nicht mehr los kommt und deshalb immer wieder Eigentumsdelikte begeht, um seine Sucht zu finanzieren? Eine Antwort wäre, dem Menschen einfach sein Heroin zu geben, damit er nicht mehr klauen oder Raubüberfälle begehen muß. So etwas ist in dieser Gesellschaft leider undenkbar. Warum eigentlich?
Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist ein Prozeß gegen einen 39-jährigen, der vor kurzem in Braunschweig stattgefunden hat. Der Angeklagte hatte mehrere erfolglose Therapien hinter sich. Der Gutachter attestierte, daß er wahrscheinlich nie mehr von seiner Sucht loskommt. Was also tun? Hier offenbart sich das Dilemma der herrschenden Drogenpolitik. Ein Recht auf Rausch existiert allenfalls in bayrischen Bierzelten. Es hat uns schon positiv überrascht, daß die LINKE in NRW das Recht auf Rausch beschließen wollte. Leider, oder erwartungsgemäß hat sie dann auf der Zielgerade doch der Mut verlassen. So bleibt die Drogenpolitik zwischen den Extremen Abstinenz und Wegsperren gefangen. Ein relativ freies Leben als Süchtiger bleibt in dieser Gesellschaft erstmal Utopie. §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§ Angesichts der (in jeder Beziehung) beschränkten gesellschaftlichen Alternativen entschied sich das Landgericht Braunschweig dann „folgerichtig“ für das Wegsperren für immer und verhängte Sicherungsverwahrung. Da der Schwerstabhängige die gesellschaftliche Abstinenzforderung nicht erfüllen kann und das Recht auf Rausch konsequent verweigert wird, war dieser Schritt ebenso logisch wie pervers.
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Wer die Knäste so vehement mit Suchtkranken füllt, muss natürlich ständig neue Knäste bauen. Was bleibt ist die Hoffnung, daß irgendwann mal die Mehrheit der Gesellschaft den Wahnsinn dieses Handelns einsieht.
aus STRAFLOS 01 vom November 2009

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